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   VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864   

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VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864 (https://dejure.org/2019,27245)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864 (https://dejure.org/2019,27245)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. August 2019 - AN 16 K 18.01864 (https://dejure.org/2019,27245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5, § ... 45 Abs. 2 S. 1, 5 Abs. 1 Nr. 2, § 46; PAG Art. 40 Abs. 4; StPO § 170 Abs. 2; BayVwVfG Art. 28; VwGO § 67 Abs. 2 S. 2 Nrn. 3 bis 7, § 113 Abs. 1, § 124a Abs. 1 S. 1, § 154 Abs. 1, § 167 Abs. 2; BayVSG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GKG § 52 Abs. 1
    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse eines Prospect der Hells Angels

  • rewis.io

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse eines Prospect der Hells Angels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
    Auch das Bundesverwaltungsgericht komme in seiner Entscheidung vom 18. Januar 2015 (6 C 1.14) letztlich zu dem Ergebnis, dass mit dem Eintritt in einen Verein der Bandidos eine Tatsache geschaffen werde, die für den (dortigen) Kläger zu einer für ihn nachteiligen Prognose führen müsse.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Versagung und der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis - auch in der Form eines kleinen Waffenscheines - wegen Fehlens oder Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nummer 2 WaffG (allein) auf die freiwillige Zuwendung zu einer organisierten Gruppe gestützt werden, wenn die Gewaltausübung ein prägendes Strukturmerkmal dieser Gruppe darstellt und ein Mitglied jederzeit in deren Gewalttätigkeit hineingezogen werden kann (BVerwG, B.v. 10.07.2018 Az. 6 B 79/18 BayVBl. 2019, 99 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 28.01.2015 6 C 1.14 Buchholz 402.5 WaffG Nummer 105).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
    In solchen Fällen können sich berechtigte Zweifel, dass eine Person die Anforderungen an den Umgang mit Waffen und Munition dauerhaft ohne Einschränkungen beachten wird, allein aus der Zugehörigkeit zu einer gewaltaffinen organisierten Gruppe ergeben (ebenso OVG RhPf, U.v. 28.06.2018 Az. 7 A 11748/17 DÖV 2019, 75 und HessVGH, U.v. 7.12.2017 Az. 4 A 814/17).

    Tritt dieser Fall ein, liegt es wiederum nicht fern, dass das Mitglied hierbei - ob beabsichtigt oder unter dem Druck der Situation - im Sinne des § 5 Abs. 1 Nummer 2 Buchst. a und c WaffG Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden oder Nichtberechtigten überlassen wird (siehe dazu BVerwG, B.v. 15.2.2019 Az. 6 B 153/18 zum OVG RhPf, B.v. 28.06.2018 Az. 7 A 11748/17 DÖV 2019, 75).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18

    Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
    In solchen Fällen können sich berechtigte Zweifel, dass eine Person die Anforderungen an den Umgang mit Waffen und Munition dauerhaft ohne Einschränkungen beachten wird, allein aus der Zugehörigkeit zu einer gewaltaffinen organisierten Gruppe ergeben (ebenso OVG RhPf, U.v. 28.06.2018 Az. 7 A 11748/17 DÖV 2019, 75 und HessVGH, U.v. 7.12.2017 Az. 4 A 814/17).

    Tritt dieser Fall ein, liegt es wiederum nicht fern, dass das Mitglied hierbei - ob beabsichtigt oder unter dem Druck der Situation - im Sinne des § 5 Abs. 1 Nummer 2 Buchst. a und c WaffG Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden oder Nichtberechtigten überlassen wird (siehe dazu BVerwG, B.v. 15.2.2019 Az. 6 B 153/18 zum OVG RhPf, B.v. 28.06.2018 Az. 7 A 11748/17 DÖV 2019, 75).

  • VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in einem Motorradclub

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
    In solchen Fällen können sich berechtigte Zweifel, dass eine Person die Anforderungen an den Umgang mit Waffen und Munition dauerhaft ohne Einschränkungen beachten wird, allein aus der Zugehörigkeit zu einer gewaltaffinen organisierten Gruppe ergeben (ebenso OVG RhPf, U.v. 28.06.2018 Az. 7 A 11748/17 DÖV 2019, 75 und HessVGH, U.v. 7.12.2017 Az. 4 A 814/17).

    Mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof geht die Kammer davon aus, dass dies auch dann gilt, wenn die betroffene Person selbst und die übrigen Mitglieder ihres Charters bisher strafrechtlich oder waffenrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind, denn unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzeptes des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nummer 2 WaffG a.F. begehen werde (HessVGH, U.v. 7.12.2017 Az. 4 A 814/17).

  • BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 153.18

    Klage gegen den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
    Dabei unterscheidet sich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht danach, ob es sich um eine gelbe oder grüne Waffenbesitzkarte oder um einen kleinen Waffenschein handelt (BVerwG, B.v. 15.2.2019 Az. 6 B 153/18).

    Tritt dieser Fall ein, liegt es wiederum nicht fern, dass das Mitglied hierbei - ob beabsichtigt oder unter dem Druck der Situation - im Sinne des § 5 Abs. 1 Nummer 2 Buchst. a und c WaffG Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden oder Nichtberechtigten überlassen wird (siehe dazu BVerwG, B.v. 15.2.2019 Az. 6 B 153/18 zum OVG RhPf, B.v. 28.06.2018 Az. 7 A 11748/17 DÖV 2019, 75).

  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Versagung und der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis - auch in der Form eines kleinen Waffenscheines - wegen Fehlens oder Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nummer 2 WaffG (allein) auf die freiwillige Zuwendung zu einer organisierten Gruppe gestützt werden, wenn die Gewaltausübung ein prägendes Strukturmerkmal dieser Gruppe darstellt und ein Mitglied jederzeit in deren Gewalttätigkeit hineingezogen werden kann (BVerwG, B.v. 10.07.2018 Az. 6 B 79/18 BayVBl. 2019, 99 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 28.01.2015 6 C 1.14 Buchholz 402.5 WaffG Nummer 105).

    Davon kann immer dann ausgegangen werden, wenn gewaltsame Angriffe auf Außenstehende oder gewalttätige Auseinandersetzungen in der Vergangenheit zum spezifischen Erscheinungsbild der Gruppe gehört haben, ohne dass diese sich umfassend und glaubhaft davon distanziert hat (siehe dazu BVerwG, B.v. 10.07.2018 Az. 6 B 79/18 BayVBl. 2019, 99).

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
    Die Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nummer 1 BVerfSchG verlangt für das Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz keine darüber hinausgehende Gewissheit darüber, dass Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sondern ebenfalls lediglich tatsächliche Anhaltspunkte für entsprechende Bestrebungen (so BVerwG, U.v. 21.7.2010 Az. 6 C 22/09 BVerwGE 137, 275 = NVwZ 2011, 161 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (so in ständiger Rechtsprechung BVerwG etwa vom 30.09.2009 Az. 6 C 29.08 BayVBl. 2011, 117 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat dem sowohl bei der Tatsachenermittlung - etwa in Bezug auf das Beweismaß - als auch beim Nachvollzug der behördlichen Abwägungen Rechnung zu tragen (so BVerwG, U.v. 7.12.1999 Az. 1 C 30/97 BVerwGE 110, 126 = NVwZ 2000, 4339).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Auszug aus VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayVSG verlangt ausdrücklich nur das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte und damit noch keine Gewissheit darüber, dass Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (so BayVGH, U.v. 22.10.2015 Az. 10 B 15.1320 in KommunalPraxis BY 2016, 75).
  • BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2299/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Funktionärs gegen den Widerruf seiner

  • VG München, 27.07.2017 - M 22 E 17.1861

    Voraussetzungen einer Beobachtung durch den Verfassungschutz

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 B 12.960

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von OMCG-Mitgliedern

  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 21 CS 18.701

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufhebung waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

  • VG München, 09.03.2016 - M 7 K 15.5177

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Mitgliedschaft in einer

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